Verlobung

Was bedeutet Verlobung eigentlich?

Verlobung oder Verlöbnis bedeutet das Versprechen der Ehe, dass man ernsthaft vorhat den Partner/ die Partnerin zu heiraten. Sie ist ein wichtiger Schritt in der Partnerschaft. Dasselbe meint das heute öfters benutzte Wort „Heiratsantrag“.

Man macht also einen Verlobungsantrag oder Heiratsantrag, um offiziell zu beschließen, dass man heiraten möchte. Nach Annahme des Verlobungs- oder Heiratsantrags ist man verlobt.

Dies kann sowohl im privaten Rahmen geschehen („Willst Du mich heiraten?“), als auch durch die Anmeldung der Hochzeit z.B. auf dem Standesamt. Die Zeit der Verlobung dauert vom Versprechen der Ehe oder der Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt bis zum Tag der Hochzeit.

Die Verlobungszeit dient als Zeitraum zur Vorbereitung auf die Hochzeit. Weder ist man nach der Verlobung verpflichtet zu heiraten noch ist die Verlobung eine Voraussetzung zur Hochzeit.

Es gibt staatliche Regelungen zum Verlöbnis im Bürgerlichen Gesetzbuch §§1297-1302 und eine kirchliche Regelung und Sichtweise, auf die ich mich im Folgenden beschränke.

Kirchliche, katholische Verlobung

Die Verlobung oder das Verlöbnis ist ein freiwilliges, aber wichtiges und öffentliches Zeichen auf dem Weg zur Ehe. Die Verlobung ist eine Vorentscheidung, ein Schritt zur endgültigen Entscheidung, aber keine Vorwegnahme der Eheschließung. Sie ist eine besonders intensive und wertvolle Vorbereitungszeit auf das Sakrament der Ehe. Sie schenkt auch Zeit zur Klärung der „Berufung zur Ehe“ und der konkreten Wahl. Verlobungszeit bedeutet ein Einüben und Hineinwachsen in die Verbindlichkeit des Ehelebens und des Wachsens in der alltäglichen Liebe. Das Kirchenrecht (CIC/1983) regelt in Can. 1062 das Eheversprechen/Verlöbnis und weist in §2 darauf hin, dass „aufgrund eines Eheversprechens nicht auf Eheschließung, wohl aber auf Wiedergutmachung etwa entstandener Schäden geklagt werden kann“.

Eine Verlobungsfeier kann nach oder mit dem Heiratsantrag folgen, die ein persönliches Segensritual enthält. Der Segen Gottes und der Kirche stärkt die Brautleute und ermutigt sie. Die Verlobungsfeier wird vor allem in einem sehr privaten und persönlichen Rahmen gefeiert, manchmal auch unter Einbeziehung der Familien oder/und von einigen Freunden. Die Feier sollte schlicht gestaltet werden, um nicht durch ein großes Fest die Entscheidungsfreiheit der Verlobten einzuschränken (eine Verlobungsfeier ist eben keine Hochzeit). Mögliche Orte der Feier sind das eigene Haus, eine Kapelle, eine Kirche oder während einer Wallfahrt.
Gestaltungshilfen (Aus dem Diözesananhang des Gesangbuches Gotteslob des Erzbistum München)

Der Ring wird bei der Verlobung vom anderen übergeben, aber sich selbst aufgesteckt („Ich verpflichte mich selbst bei der Verlobung“).

Die Verlobungszeit wird oft auch Ehekatechumenat genannt und kann unterschiedlich gestaltet werden. Die Kirche unterstützt die Brautleute durch verschiedene Kurse oder auch persönliche Begleitung in Gesprächen mit anderen Paaren oder einem Seelsorger / einer Seelsorgerin.
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Themen der Verlobungszeit ist die gemeinsame Sicht und Gestaltung von Ehe und Familie – besonders aus dem Evangelium und dem Glauben heraus. Konkrete Aspekte sind der Umgang mit Konflikten und die Einübung von Konfliktlösung, Sexualität, was bringe ich durch meine Herkunftsfamilie mit (Lebenskultur, Verletzungen,…) und die Loslösung vom Elternhaus, das gemeinsame Gebets- und Glaubensleben und die Perspektive Mutter / Vater zu sein oder wenn der Kinderwunsch unerfüllt bleibt. Ein wichtiger Punkt ist die Einbindung des Sakramentes der Ehe in die anderen Sakramente: Taufe – Eucharistie und Feier der Versöhnung (Beichte).